In Deutschland darf ein politischer Flüchtling eine staatlich anerkannte Zweitfrau, die auch Sozialhilfe bezieht, haben. Durch die zunehmende Präsenz des Islam in Deutschland rückt ein Gerichtsurteil von 2004 wieder ins Rampenlicht.
2004 entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, dass ein irakischer Flüchtling auf Kosten des deutschen Staates mit zwei “Ehefrauen” legal in Deutschland leben darf.
Im Text des Oberverwaltungsgerichts steht:
“Ist ein politischer Flüchtling nach dem Recht seines Heimatlandes gültig mit zwei Ehefrauen verheiratet, von denen die erste bereits über eine Aufenthaltsbefugnis verfügt und die zweite aufgrund von Duldungen seit mehreren Jahren an der Lebensgemeinschaft teilhat, so kann die Ausländerbehörde gehalten sein, auch der Zweitfrau (trotz Sozialhilfebezugs) eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen. ”
Die Klage ging von der Zweitfrau aus. Der deutsche Staat, also der Beklagte, trug die Kosten der Verfahren durch zwei Instanzen.
Quelle: juraforum.de
Quelle: Flüchtlinge mit zwei Ehefrauen in Deutschland: Beide können Sozialhilfe bekommen