Die Bürgschaft wurde für viele Paten zur Kostenfalle.
Im deutschen Gießen übernahmen mehrere Menschen als Paten eine Bürgschaft für Flüchtlinge, um deren Lebensunterhalt zu sichern, bis es zu einer Anerkennung und Zahlung von Hartz-IV komme.
Böse Überraschung
Doch die gute Tat brachte schnell eine böse Überraschung mit sich: Wie Dieter Grothe von den Grünen berichtete, bekamen einige der Bürger pro Vierteljahr schon Rechnungen von 6.000 Euro von der Stadtverwaltung. Die Kosten könnten hochgerechnet auf zwei bis drei Jahre fast 70.000 Euro betragen.
Bürgschaft gilt weiter
Obwohl die meisten Flüchtlinge inzwischen eine Anerkennung und eine Aufenthaltserlaubnis haben, müssen die Paten weiterhin die Lebenserhaltungskosten übernehmen. Obwohl die Flüchtlinge mit ihrem Status schon Hartz-IV beziehen könnten, gilt die Bürgschaft in der deutschen Stadt weiter.
„Das Innenministerium hat uns im letzten Jahr mehrfach zugesichert, wie die Rechtslage ist und will jetzt davon nichts mehr wissen“, erklärte Grothe verärgert. „Da fühlen wir uns natürlich gelinkt.“ Wie das Innenministerium gegenüber der „Hessenschau“ erklärte, habe sich die Rechtslage seit Juli 2016 geändert. Nun müsse man für fünf Jahre für Flüchtlinge bürgen.
Quelle: Bürgschaft für Flüchtlinge übernommen: Böses Erwachen
Hat dies auf behindertvertriebentessarzblog rebloggt und kommentierte:
Fällt zurück auf Geschäftsbetrieb, siehe beschränkte haftung durch deren Personal! Hier werden nur eigenständig agierende Menschenrechtsgruppen ruiniert! Und versichert sind die Ehrenamtler ja auch, siehe Gesellschaftsverträge mit der Firma BRD GmbH und UNO Landeintragung Nr. 276! Glück, Auf, meine Heimat!
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