Bis zu 7.000 Euro kostet eine begleitete Abschiebung eines Intensivtäters nach Nordafrika, ein Marokkaner machte davon schon zehn Mal Gebrauch. Ende offen.
Das Zurückschaffen eines marokkanischen Intensivtäters durch die deutsche Bundespolizei in seine nordafrikanische Heimat kostet den deutschen Steuerzahler bis zu 7.000 Euro pro Abschiebung. Nach Informationen der BILD wurde der marokkanische Crack-Dealer Belaid Z. (39) zwischen 2007 und 2015 bereits zehn Mal in Polizeibegleitung nach Hause gebracht – und kam hartnäckig zehn Mal auch wieder zurück.
Ein irrer Abschiebe-Teufelskreis
Ins Visier der „Gemeinsamen Arbeitsgruppe Intensivtäter“ in Hessen geriet Belaid Z., weil er am Frankfurter Bahnhofsviertel regelmäßig die Droge Crack verkauft. Ein Zehntel Gramm wird für 5 Euro gehandelt. Crack (rauchbares Kokain, das beim Erhitzen knackt) ist die Droge mit der höchsten psychischen Abhängigkeit. Folgen des Konsums: Psychosen, Zahnausfall und bei zu hoher Dosis Herzstillstand. Gegen den Dealer Belaid Z. wird zusätzlich wegen Urkundenfälschung und Hehlerei ermittelt.
Und obwohl die Polizei den Mann immer wieder erwischt und in seiner Strafakte bereits 51 Ermittlungsverfahren stehen, taucht der Marokkaner immer wieder auf.
„Es ist immer nur eine Frage der Zeit, bis wir ihn wieder ‚begrüßen’“, sagte ein Beamter gestern der BILD.
Ein Ermittler erklärt: „Es ist ein Teufelskreis. Die Landespolizei nimmt die Kriminellen fest, die Ausländerbehörde verfügt in Abstimmung mit der Justiz die Abschiebung, die Bundespolizei führt die Abschiebung durch – und trotzdem kommen die Täter imer wieder zurück. Wir können leider nichts anderes machen, als immer wieder festzunehmen und auszuweisen.“
Marokkaner Belaid Z. ist kein Einzelfall
Offenbar ist Belaid Z. kein Einzelfall. Nach Informationen der „BILD“, die sich auf Lageberichte der Polizei beruft, kehrten zwei weitere nordafrikanische Intensivtäter nach mehrfacher Abschiebung immer wieder nach Deutschland zurück:
Der Algerier Farid K. (51) fiel der Frankfurter Polizei mehrfach wegen Diebstahls, Unfallflucht, Drogenhandels und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte auf. Viermal wurde er bereits abgeschoben.
1990 war er mit einem Touristen-Visum nach Deutschland eingereist und stellte ein Jahr später einen Asylantrag. Wegen seiner kriminellen Karriere musste er 2007 nach Geld- und Bewährungsstrafen für ein Jahr ins Gefängnis. Danach wurde er abgeschoben. Doch trotz Einreiseverbots kam er 2011 zurück, wurde beim Drogenhandel erwischt und wieder abgeschoben. 2013 und 2014 das gleiche Spiel.
Auch der Marokkaner Ousama B. (24) wurde wegen Drogenhandels bereits viermal aus Deutschland abgeschoben. Zuletzt im Oktober 2015.
Ousama B. fiel 2011 erstmals mit Drogen im Frankfurter Bahnhofsviertel auf. Da er einen spanischen Aufenthaltstitel hatte, wurde er dorthin abgeschoben und mit einem Einreiseverbot belegt.
Am 26. November 2014 war er wieder in Deutschland. Im Januar 2015 wurde er nach Marokko abgeschoben. Im Februar 2015 erwischten Polizisten ihn wieder, im März 2015 folgte die erneute Abschiebung. Im April 2015 Wiedereinsreise, im Oktober 2015 die vierte Abschiebung…
Passieren solche Fälle nur in Frankfurt?
BILD fragte bei den Innenministern der Bundesländer nach, wie oft solche Fälle vorkommen. Einheitliche Antwort aus allen Bundesländern: „Es gibt keine statistischen Erhebungen zu der Frage.“
Quelle: Marokkanischer Crack-Dealer (39) verursachte schon 70.000 Euro Abschiebekosten - Berlin Journal
(Foto: privat)
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