BILD liegt die Polizei-Akte „Nafri“ vor: Wahrheiten, die die Polizei gerne für sich behält - Köln - Bild.de

Köln – Polizeiintern heißen sie „Nafris“. Es sind kriminelle Banden, vorwiegend junge Männer aus nordafrikanischen Staaten, die als Intensivstraftäter nicht nur in Köln, sondern bundes- und europaweit zuschlagen.

19 „Nafri“-Männer gelten als tatverdächtig, in der Neujahrsnacht am Kölner Hauptbahnhof Frauen bedroht, beleidigt, begrapscht und beklaut zu haben.

WER SIND DIESE NAFRIS UND WIE GEFÄHRLICH SIND SIE?

Aufschluss darüber gibt ein internes NFD-Dokument (Nur für den Dienstgebrauch) der Kölner Polizei (liegt BILD vor) mit dem Titel: „Analyseprojekt Nordafrikanische Straftäter“.

Laut Polizei definieren folgende Merkmale ein so genanntes Nafri-Delikt:

►Täter ist Angehöriger eines „Nafri“-Staates (Ägypten, Algerien, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien und Tunesien)

►Täter ist meist zwischen 15 und 25 Jahre alt

►Begangen werden Raub-, Körperverletzungs-, BtM-, und Taschendiebstähle

►Tatorte liegen schwerpunktmäßig im Bereich der Kölner Altstadt, Martinsviertel, Frankenwerft, Weltjugendtagsweg

►Tatzeiten liegen schwerpunktmäßig an Wochenenden zur Nachtzeit

►Der jugendliche Täter ist regelmäßig in einer Einrichtung der Stadt Köln untergebracht.

Über das Verhalten der „Nafris“ heißt es: „Das Klientel verhält sich äußerst aggressiv auch gegenüber einschreitenden Polizeibeamten und Mitarbeitern der Stadt (Jugendamt, Ausländeramt).“ Und weiter: „Bewaffnungen (Klappmesser) werden regelmäßig festgestellt. Widerstandshandlung sind an der Tagesordnung.“

Werden die Täter erwischt, reden sie sich mit mit Lügen heraus – und kommen auch noch davon. In dem Polizeipapier heißt es: „Den Angehörigen der Zielgruppe gelingt es immer wieder, durch die oft unwahre Behauptung ‘ausländischer Jugendlicher ohne Ausweispapier’ zu sein, einen Schutzwall zu errichten. So gelangen sie in die Zuständigkeit des Jugendamtes und unterliegen nicht dem allgemeinen Verteilerschlüssel des Aufenthaltsrechtes.“

Ergebnis: Der jugendliche Straftäter verbleibt in Köln, empfängt Sozialleistungen, kann nicht abgeschoben werden und repressive Maßnahmen unterliegen erheblich höheren Anforderungen.“

Die teils jugendlichen Täter sind so unberechenbar und brutal, dass die Polizei extra „Eigensicherungshinweise“ für ihre Beamten herausgibt:

►Beim Festhalten durch Sicherheitspersonal und Ingewahrsamnahmen/Festnahmen durch Polizeibeamte kommt es regelmäßig zu rücksichtslosen Verhaltensweisen wie unkontrolliertem Schlagen, Treten, Beißen.

►Dabei werden auch Waffen und gefährliche Gegenstände eingesetzt: Einhandmesser (beidseitig geschliffen), große Pfeffersprayflaschen im Ärmel oder Innentaschen versteckt, Schlagringe, große Gürtelschnalle, große Glas- oder Spiegelsplitter.

►Einige der Täter führen sogar gegen sich selbst gerichtete Verletzungshandlungen durch. Aufschneiden oder Aufritzen der Haut – bis hin zu Suizidversuchen. Um nicht belangt werden zu können.

►Beim Randalieren wird mit Steinen und allen möglichen Gegenständen um sich geworfen – um damit Polizeimaßnahmen zu erschweren oder zu unterbinden.

Quelle: BILD liegt die Polizei-Akte „Nafri“ vor: Wahrheiten, die die Polizei gerne für sich behält - Köln - Bild.de

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