Foto: dpa/Federico Gambarini
Schock- Fall rund um Sozialhilfe- Betrug in Wien: Ausländische Großeltern, beide über 80 Jahre alt, bekommen Familiengrundsicherung plus zweimal die Pflegestufe 3, der 25- jährige Enkel ist arbeitslos, braucht aber nicht zu arbeiten, weil er die Großeltern betreut. Das ergibt ein Haushaltseinkommen von 2998 Euro.
Und so setzt sich das Haushaltseinkommen konkret zusammen:
- Großeltern (Personen in Lebensgemeinschaft): Mindestsicherung 1256,64 Euro
- Zweimal Pflegestufe 3 zu je 451,80 Euro = 903,60 Euro
- Enkelsohn: Mindestsicherung ohne Arbeitsbereitschaftsverpflichtung 628,32 Euro Grundbetrag und 209,44 Euro Wohnkostenanteil pro Monat = 837,76 EuroGesamtsumme pro Monat: stolze 2998 Euro netto!
Miete nur teilweise bezahlt
Es kommt aber noch viel dicker: Trotz der Förderung des Wohnkostenanteils durch die Mindestsicherung zahlte die Familie 640 Euro Miete immer nur teilweise, dann gar nicht mehr. Nach durchgeführter Räumungsklage, die erfolgreich war, bot die FAWOS (Fachstelle für Wohnungssicherung, eine Einrichtung der Volkshilfe Wien im Auftrag der Stadt) an, ausstehende Beträge zu bezahlen. Im Gegenzug müsste der Vermieter auf die Räumungsklage verzichten.
Hausbau mit Sozialhilfe
Dieser willigte ein, doch plötzlich war der Enkel nicht mehr auffindbar. Der Vermieter stöberte ihn in Serbien auf, wo dieser fröhlich ein Haus baute. Dank der Sozialhilfemittel, die er in Wien kassiert hatte!
Was lernt der Steuerzahler daraus? Sozialleistungen, auch wenn mehrere parallel kassiert werden, sind nicht pfändbar - das nützen offenbar schlaue Migranten für ein stattliches Nettoeinkommen.
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