Wenn Banken Flüchtlingen ein Konto verweigern - Wirtschaft - Süddeutsche.de

Foto: Markus Schreiber / AP

Flüchtlinge haben in Deutschland oft massive Probleme, ein Konto zu eröffnen. Doch schon bald werden Banken gezwungen sein, jedem Menschen eine Bankverbindung zu ermöglichen.

Von Pia Ratzesberger

Ein Konto, das ist nicht nur Geld. Nein, eine kleine, unscheinbare Bankkarte ist die Eintrittskarte für so vieles: in die Arbeitswelt, in den Wohnungsmarkt, in den Sportverein, letztendlich könnte man wohl sagen: in die deutsche Gesellschaft.

Der Zutritt dorthin ist für Flüchtlinge ohnehin alles andere als leicht und nicht selten wird er ihnen bei dem Versuch ein Konto zu eröffnen, noch einmal erschwert. Vergangene Woche schrieb das Bundesfinanzministerium einen Brief an die Deutsche Kreditwirtschaft und den Sparkassen- und Giroverband. Der Brief liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Darin ist von mehreren Fällen die Rede, in denen Kreditinstitute und Sparkassen Asylsuchenden Konten verweigert hätten, in Bayern und Baden-Württemberg.

Ein Flüchtling aus Gambia hat zwar eine Stelle, aber das Gehalt kommt beim Kollegen an

Nachfragen bei Flüchtlingsräten und -beratungen in anderen Bundesländern zeigen: Das Problem ist fast allen bekannt, egal ob in Hessen, Rheinland-Pfalz oder Sachsen-Anhalt. Noch besteht in Deutschland zwar kein Rechtsanspruch auf ein Konto, weder für Flüchtlinge noch für Deutsche. Doch zum einen haben sich die öffentlich-rechtlichen Sparkassen selbst zur Einrichtung eines Guthabenkontos für “jede Privatperson” verpflichtet. Zum anderen begründen die Banken ihr Vorgehen oftmals sehr zweifelhaft.

Da ist zum Beispiel die junge Frau aus Eritrea, die zum Sommer eigentlich einen Ausbildungsplatz hat - aber noch immer kein Konto, berichtet Gundula Pohl von der Flüchtlingsberatung des Diakonischen Werkes im hessischen Bad Hersfeld. Oder ein Flüchtling aus Gambia, der bei einer Fast-Food-Kette arbeitet und sein Gehalt vom Konto eines Kollegen ausgezahlt bekommen muss, berichtet ein Sozialarbeiter aus Baden-Württemberg. In beiden Fällen befinden sich die Geflohenen momentan noch im Asylverfahren und besitzen daher eine sogenannte Aufenthaltsgestattung. Sehr oft, auch bei den beiden, steht darin “die Personalangaben beruhen auf den eigenen Angaben des Inhabers”, da die Betroffenen ihre Identität anders nicht belegen können. Die Banken argumentieren dann, dass solch ein Dokument kein zulässiger Ausweisersatz nach dem Geldwäschegesetz sei. In Paragraf Vier ist dort festgelegt, dass die Kreditinstitute die Identität ihrer Vertragspartner mit Hilfe eines gültigen Ausweises oder eines entsprechenden Ersatzes prüfen müssen.

“Im Großen und Ganzen ist es egal, zu welcher Bank man geht”

Dabei ändert der Hinweis, dass die Angaben vom Inhaber selbst stammen, nichts daran, dass das Dokument als Ausweisersatz gilt. In seinem Schreiben wies das Bundesfinanzministerium die Banken darauf hin. Spricht man mit Flüchtlingsräten- und -beratungen, fallen immer wieder Namen unterschiedlicher Banken - das eine Kreditinstitut, bei der die Kontoeröffnung in jedem Fall an jedem Ort funktioniert, scheint es nicht zu geben. “Es gibt regionale Unterschiede, aber im Großen und Ganzen ist es egal zu welcher Bank man geht, das Problem taucht überall auf”, sagt Sebastian Röder vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Er sei mit dem Mann aus Gambia unter anderem bei der Sparkasse und der Postbank gewesen. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband räumt ein, die Problematik sei bekannt, aber nur “im Einzelfall”. Die Postbank möchte sich ohne Kenntnis der Namen und Adressen der Betroffenen nicht äußern. “Ob noch im Asylverfahren oder geduldet, ob bei der Sparkasse oder der Sparda-Bank: es geht gar nichts”, sagt auch Gundula Pohl. Die örtliche Sparkasse in Bad Hersfeld beruft sich auf die Gesetzeslage, “diese müssen wir selbstverständlich beachten”. Sollten Personen die Anforderungen nicht erfüllen, würden die Hintergründe erläutert. Die Sparda-Bank Hessen gibt an, sollte es zu Ablehnungen gekommen sein, handele es sich um “Einzelfälle”. Seit Jahren haben vor allem auch geduldete Flüchtlinge immer wieder Schwierigkeiten Konten zu eröffnen. Wer geduldet ist, muss eigentlich aus Deutschlandausreisen, kann das aber momentan nicht, weil zum Beispiel der Reiseweg zum Rückkehrort versperrt ist oder das Land die Aufnahme verweigert. Auch hier berufen sich die Banken auf das Geldwäschegesetz, im Gegensatz zur Aufenthaltsgestattung sind die Duldungspapiere allerdings tatsächlich meist kein gültiger Ausweisersatz.

“Flüchtlinge sind für Banken einfach keine attraktiven Kunden”

Das Problem liegt in diesem Fall also weniger bei den Banken als beim Gesetzgeber - was die Situation für die Betroffenen nicht einfacher macht: “Es ist geradezu der Regelfall, dass die Duldungspapiere nicht als Ausweisersatz ausgestellt werden”, sagt Marei Pelzer von Pro Asyl. Denn dazu müsste der Flüchtling nicht nur seine Identität zweifelsfrei nachweisen, sondern auch, dass er, wenn er keinen Nationalpass hat, sich einen solchen unter zumutbaren Umständen nicht besorgen kann. Ist das nicht zu belegen oder ist die Ausländerbehörde der Ansicht, dass er den Pass aus eigenem Verschulden nicht bekommt, erhält er ein Duldungspapier, das ausdrücklich nicht als Ausweisersatz gilt. Für die Bank ist die Sache dann klar: abgelehnt, nächster Kunde.

“Dabei ist es nicht immer die Schuld der Flüchtlinge, dass sie keinen Pass haben oder keinen bekommen”, sagt Karin Diehl, Rechtsanwältin für die Diakonie Hessen. Manchmal würden Botschaften generell keine Pässe ausstellen oder die Umstände seien eben nicht zumutbar: “Eritrea verlangt zum Beispiel die regelmäßige Zahlung einer Revolutionssteuer”. Oft resultiere die Ablehnung in den Filialen auch aus Unsicherheit der dortigen Mitarbeiter, glaubt Nadja Hitzel-Abdelhamid von der Antidiskriminierungsstelle Brandenburg: “Die haben Angst, etwas falsch zu machen und gegen das Geldwäschegesetz zu verstoßen. Also lehnen sie lieber ab”. Jurist Sebastian Röder sieht noch einen anderen Grund: “Flüchtlinge sind für Banken einfach keine attraktiven Kunden, unter dem Strich verdienen sie an ihnen nichts”.

Die Bundestagsfraktion der Grünen hatte bereits 2014 einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem sie forderte, dass alle Duldungsbescheinigungen als gültige Identifikation im Sinne des Geldwäschegesetzes anerkannt werden. Der Antrag wurde zwar abgelehnt, trotzdem wird es diese Änderung geben. Im September vergangenen Jahres hat das Europaparlament die sogenannte Zahlungskontenrichtlinie beschlossen, also dass der Zugang zu einem Konto für jeden diskriminierungsfrei sein muss - auch für Asylsuchende und Geduldete. Bis spätestens September 2016 muss die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung plant das Bundesministerium des Inneren derzeit in Abstimmung mit dem Finanzministerium, dass künftig auch das Duldungspapier, das bisher nicht gültig war, als Ausweisersatz anerkannt werden muss - die neue Verordnung zum Geldwäschegesetz soll dann zeitgleich mit dem Zahlungskontogesetz in Kraft treten. Voraussichtlich schon Anfang des kommenden Jahres.

Für die Betroffenen ist das noch immer eine lange Zeit. Wenn die Eritreerin nicht bald ein Konto vorweisen kann, wird sie ihren Ausbildungsplatz wieder verlieren. Auch der Flüchtling aus Gambia bangt, wie lange sein Arbeitgeber den Umstand mit dem Konto des Kollegen noch mitmacht. Mehrere Monate wohl nicht mehr.

Quelle: Wenn Banken Flüchtlingen ein Konto verweigern - Wirtschaft - Süddeutsche.de

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