Strafvollzugsbeamte warnen vor Überlastung durch Flüchtlingskrise

In Deutschland werden der Gewerkschaft der Strafvollzugsbediensteten zufolge wegen der Flüchtlingskrise die Plätze in der Untersuchungshaft knapp.

In einem Gespräch mit der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (Mittwochausgabe) sagte der Bundesvorsitzende der BSBD, Anton Bachl: “Die Flüchtlingswelle bleibt für die deutschen Gefängnisse nicht folgenlos. Die Untersuchungshaft-Zahlen steigen signifikant an – und zwar konkret von Ausländern.” Dieser Trend zeichne sich seit Monaten in Berichten aus den Bundesländern deutlich ab.

Genaue Zahlen hätten die Behörden aber noch nicht veröffentlicht. “Teilweise könnte man den Eindruck gewinnen, dass mit der Veröffentlichung der Zahlen zurückhaltend umgegangen wird, weil sie nicht in die politische Landschaft passen”, sagte Bachl. Der Bund der Strafvollzugsbediensteten vertritt 38.000 Mitarbeiter im Justizvollzug.

Der derzeitige Ausländeranteil in den deutschen Gefängnissen liegt nach Angaben des BSBD bei insgesamt rund 30 Prozent. In der Untersuchungshaft sei der Ausländeranteil erheblich höher – obwohl Ausländer bundesweit nur etwa neun Prozent der Bevölkerung ausmachten. Ausländer seien dreimal so häufig straffällig wie Deutsche.

“Da im vergangenen Jahr mehr als eine Million Flüchtlinge gekommen sind, stehen voraussichtlich in 30.000 Fällen Strafverfahren an”, sagte der Gewerkschafts-Vorsitzende. Dies werde zu rund 2000 Verurteilungen zu Haftstrafen ohne Bewährung führen. “Für diese Fälle müssen die Bundesländer zusätzliche Haftkapazitäten vorhalten”, forderte Bachl.

Besonders überlastet sind derzeit die Gefängnisse in Nordrhein-Westfalen. Der BSBD-Landesvorsitzende Peter Brock sagte der Zeitung: “Seit den sexuellen Übergriffen von Ausländern auf Frauen in der Kölner Silvesternacht macht die Polizei mehr Razzien. Die Richter gehen härter gegen Straftäter vor und verhängen öfter Untersuchungshaft, weil der Druck der Öffentlichkeit gewachsen ist.” Ausländische Straftäter kämen dabei häufiger in U-Haft, weil sie keinen festen Wohnsitz hätten und die Fluchtgefahr besonders hoch sei. Nach Angaben der Gewerkschaft beträgt in den Untersuchungshaftanstalten in Dortmund, Duisburg-Hamborn, Willich II und Essen die Belegungsquote 110 Prozent.

In der größten Justizvollzugsanstalt des Landes für Jugendliche im ostwestfälischen Herford soll die Hälfte der Plätze in der U-Haft mit Flüchtlingen belegt sein. Brock sagte: “Es fehlen Beamte, wir schieben 440.000 Überstunden vor uns her.”

Quelle: Strafvollzugsbeamte warnen vor Überlastung durch Flüchtlingskrise

Untersuchungshaft: Land hebt Besserstellung von Asylbewerbern auf - Stuttgarter Nachrichten

Wer – wie hier in Stammheim – in Untersuchungshaft sitzt, bekommt unter bestimmten Umständen ein Taschengeld. Doch dabei sind nicht alle gleich.

Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Wer in Untersuchungshaft sitzt und finanziell schlecht aufgestellt ist, bekommt ein monatliches Taschengeld. Dabei sind Asylbewerber bisher bevorteilt. Das soll sich bald ändern.

Stuttgart - Knapp 1800 Menschen sitzen in Baden-Württemberg derzeit in Untersuchungshaft. Viele von ihnen erhalten aufgrund ihrer finanziellen Situation ein monatliches Taschengeld. Das jedoch ist nicht bei allen gleich – derzeit sind in den meisten Fällen Asylbewerber bessergestellt als ­andere Gefangene. Das soll sich demnächst ändern. Dann soll eine neue Rechtsgrund­lage greifen, auf die sich Justiz- und Integrationsministerium verständigt haben. Sie soll künftig auch in anderen Bundesländern ­angewandt werden.

Grund für die Ungleichheit sind verschiedene Berechnungsgrundlagen. Flüchtlinge bekommen laut Asylbewerberleistungs­gesetz monatlich 145 Euro. Ob diese Summe auch in U-Haft vollständig oder gekürzt ausbezahlt wird, entscheidet in jedem einzelnen Fall der zuständige Stadt- oder Landkreis. „Mir sind Fälle bekannt, in denen Betroffene die volle Summe bekommen“, sagt ein Mitarbeiter eines Sozialamts in der Region Stuttgart. Das sei „nicht nachvollziehbar“. Denn alle anderen Gefangenen, die finanziell schlecht aufgestellt sind, bekommen ein Taschengeld nach Sozialgesetzbuch XII. Laut Justizministerium liegt das bei ­etwa 50 Euro pro Monat. In manchen Fällen bekommen Asylbewerber in U-Haft also fast die dreifache Summe.

Damit soll nun Schluss sein. „Der individuelle Bargeldbedarf für Asylbewerber, die sich in Untersuchungs- oder Abschiebehaft befinden, wird an den Betrag nach Sozialgesetzbuch XII angepasst“, sagt ein Sprecher des Integrationsministeriums. Flüchtlinge werden zukünftig also weniger Geld bekommen, wenn sie in U-Haft sitzen. Umsetzen müssen den Beschluss die Stadtverwaltungen und Landratsämter. Um wie viele Betroffene es sich handelt, kann man beim Land nicht sagen. Dort werden nur die Nationalitäten der Gefangenen erfasst, nicht aber deren Aufenthaltsstatus.

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Kreis Schwäbisch Hall: Flüchtling verliert Teil seines Ohres - Stuttgarter Nachrichten

In einer Flüchtlingsunterkunft in Blaufelden ist es zu einer Auseinandersetzung gekommen.

Foto: dpa

Im Kreis Schwäbisch Hall ist es zu einer Auseinandersetzung unter Flüchtlingen gekommen. Dabei erwischte es einen Bewohner besonders schlimm.

Blaufelden - Im Streit um die Nachtruhe in einer Flüchtlingsunterkunft in Blaufelden (Kreis Schwäbisch Hall) ist einem Mann ein Teil des Ohres abgerissen worden. Nach Polizeiangaben vom Mittwoch hatten sich zwei Zimmergenossen, 23 und 27 Jahre alt, gegen 2.00 Uhr in die Haare bekommen. Der eine wollte schlafen, der andere mit Licht lernen. Bei der Rangelei riss der 27-Jährige dem Jüngeren ein Teil seines Ohrs ab. Der Verletzte wurde von einem Sanitäter versorgt und anschließend in ein Krankenhaus gebracht. Ob das abgerissene Ohrstück wieder angenäht werden konnte, wusste die Polizei nicht.

Quelle: Kreis Schwäbisch Hall: Flüchtling verliert Teil seines Ohres - Stuttgarter Nachrichten

Innenminister eröffnet neue Flüchtlingsunterkunft in Sulzbach

Innenminister Klaus Bouillon (l.) zeigt Michael Adam, Bürgermeister von Sulzbach (beide CDU), das neue Wohnheim.

Foto: Becker&Bredel

Das frühere RAG-Verwaltungsgebäude auf dem Ex-Grubenstandort Hirschbach bietet Platz für 420 Asylsuchende.

Noch sind die Räume leer, doch schon bald sollen bis zu 420 Asylsuchende in der neuen Flüchtlingsunterkunft auf der Hirschbach unterkommen. Gestern übergab Innenminister Klaus Bouillon (CDU) die Schlüssel.

Ein druckreifer, pointierter Redeschwall – und alle Nachfragen hatten sich erübrigt: Saar-Innenminister Klaus Bouillon (CDU) hat gestern per Schlüsselübergabe offiziell die Dependance der Landesaufnahmestelle Lebach auf dem ehemaligen Grubengelände Hirschbach in Sulzbach eröffnet. Noch sind alle Zimmer leer und kein Asylsuchender in Sicht. Doch Bouillon gab mit eindringlichen Worten zu bedenken, dass sich die Situation schon in wenigen Monaten wieder erheblich verschärfen könnte. Zu Spitzenzeiten waren in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres 4000 Menschen in Lebach untergebracht und warteten darauf, auf die Kommunen verteilt zu werden.

Es geht um Vorsorge, und die wurde und wird nach des Ministers Worten von der CDU/SPD-Landesregierung mit aller Gründlichkeit getroffen. Kein Mensch im Saarland müsse befürchten, dass Kultur- oder Sporthallen mit Flüchtlingen belegt würden. Schließlich habe man ,,jetzt 3000 Plätze auf Vorrat“, mit Hilfe derer man solche Szenarien in absehbarer Zeit ausschließen könne. Das sei das oberste Ziel. Man wisse, dass die Stimmung in der Bevölkerung kippe, wenn sportliche und kulturelle Aktivitäten zurücktreten müssten. Dies habe in anderen Bundesländern zu ,,erheblichen Problemen“ geführt.

Das ehemalige Gastarbeiter-Wohnheim Hirschbach und spätere Verwaltungsgebäude der RAG umfasst vier Stockwerke mit einer Nutzfläche von rund 3000 Quadratmetern. Rund 420 Personen können hier untergebracht werden. Der Personenkreis soll sich zu je einem Drittel aus Paaren, Familien mit älteren Kindern und allein reisenden Männern zusammensetzen. Die Neuankömmlinge wohnen eher spartanisch-zweckmäßig in Mehrbettzimmern und Wohngruppen. Auf jeder Etage sind zwei Räume zum Aufenthalt, zur Schulung und Betreuung mit Teeküche vorhanden. Die Verpflegung der Flüchtlinge übernimmt ein Catering-Unternehmen in einem größeren Container auf dem ehemaligen Parkplatz vor dem Wohngebäude. Dort befinden sich auch Sanitärcontainer mit Waschbecken und Duschen.

Rudolf Krumm, Repräsentant der RAG Montan Immobilien GmbH – sie hat das Haus auf der Hirschbach dem Land zur Verfügung gestellt – sprach von einer schnellen und unbürokratischen Zusammenarbeit mit dem Land. ,,Hart und zäh“ allerdings habe bei den Mietverträgen das Finanzministerium verhandelt, fügte er schmunzelnd hinzu.

 

 

Schorndorf: 35-Jähriger außer Rand und Band - Zeitungsverlag Waiblingen

Symbolbild.

Foto: Habermann / ZVW

Gleich mehrere Male musste die Polizei in der Nacht zum Dienstag wegen eines aggressiven Manns ausrücken.

Schorndorf. Ein 35-Jähriger hielt die Schorndorfer Polizei in der Nacht von Montag auf Dienstag auf Trab. Gleich mehrmals mussten die Beamten wegen des aggressiven Mannes ausrücken.

Zum ersten Mal gegen 2.30 Uhr wegen Streitigkeiten in einer Kneipe in der Schulstraße. Im Laufe des Gesprächs mit den Beteiligten stellte sich dann heraus, dass der 35-Jährige zuvor Geld gestohlen hatte. Das Geld wurde dem Asylbewerber vom Wirt wieder abgenommen, um es für den Eigentümer zu verwahren. Daraufhin wurde der Dieb beleidigend. Neben der Anzeige wegen Diebstahls erwartet ihn daher auch eine Anzeige wegen Beleidigung.

Gegen 4 Uhr wurde dem Polizeirevier Schorndorf dann eine Auseinandersetzung in der Asylunterkunft in der Olgastraße mitgeteilt. Erneut fiel dabei der 35-Jährige auf, der alkoholisiert und lauthals alle Personen anschrie. Um die Situation zu entschärfen und Ruhe herzustellen, wurde der Mann in Gewahrsam genommen.

Dort schlug der 35-Jährige seinen Kopf mehrmals gegen das Schutzgitter der Heizung und schrie laut herum. Er befand sich laut Polizei in einem psychischen Ausnahmezustand. Deshalb wurde er mit einem Rettungswagen in eine Klinik gebracht. Auf dem Weg dorthin bespuckte er noch einen Polizeibeamten, welcher am Oberkörper getroffen wurde. Deshalb wird neben den Anzeigen wegen Diebstahls und Beleidigung auch noch eine Anzeige wegen Körperverletzung gefertigt. Zudem muss der Mann für die Kosten des Gewahrsams aufkommen.

Quelle: Schorndorf: 35-Jähriger außer Rand und Band - Zeitungsverlag Waiblingen

American Arms Hotel in Wiesbaden: Nachbarn beklagen sich über Lärmpegel der Flüchtlinge

„Dort wird bis in die späten Abendstunden – teilweise bis Mitternacht – Fußball mit Begleitung von Trillerpfeifen gespielt“, erzählt Helga Welschehold, Anwohnerin der angrenzenden Viktoriastraße. „Das geht auch an Sonntagen und in der Mittagszeit so.“

“Kinder sollen spielen können – aber irgendwann muss auch mal Schluss sein“

Dabei sei es nicht so, dass man im Viertel ein Problem mit Kinderlärm habe, betont sie. „Wir haben ja auch gegenüber einen Spielplatz. Kinder sollen spielen und auch mal schreien können – aber irgendwann muss auch mal Schluss sein“, sagt Welschehold. Lärm bis Mitternacht sei zwar nicht die Regel, gibt sie zu, „bis 21 Uhr ist das aber mittlerweile schon ganz normal“. Nach einem Gespräch mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), das die Flüchtlinge vor Ort betreut, sei der Lärm nicht weniger geworden. Aktuell leben an der Frankfurter Straße 750 Flüchtlinge.

Die Sprecherin des DRK Hessen, Gisela Prellwitz, sagt, bislang seien „die Beschwerden nur schriftlich gegenüber dem Campleiter geäußert worden“. Mit 42 Hauptamtlichen ist das Rote Kreuz als Betreiber rund um die Uhr präsent. „Es gibt im Gebäude überall Aushänge, die in mehreren Sprachen über die Ruhezeiten informieren“, sagt Prellwitz. „Wir appellieren an die Bewohner, versuchen aber, uns neutral zu verhalten. Das sind ja auch erwachsene Menschen.“ Letztlich sei das DRK als Betreiber auch nur für die Infrastruktur, wie Essen und medizinische Versorgung, zuständig.

„Das ist Thema in der gesamten Nachbarschaft“

Der Stadtpolizei zumindest liegen keine Beschwerden hinsichtlich Lärm oder Müllentsorgung im näheren Umfeld des American Arms Hotel vor. In anderen Unterkünften, die das DRK betreibt, seien bislang solche Probleme mit den Nachbarn ausgeblieben. „Die liegen meist aber auch eher in Industriegebieten oder Randlagen und nicht in Stadtlage, wie das American Arms Hotel“, sagt Prellwitz.

„Das ist Thema in der gesamten Nachbarschaft“, bestätigt auch Doris Kern, die in der Mainzer Straße lebt. „Wir befürchten vor allem, dass es im Sommer noch viel schlimmer wird.“ Sie betont: „Die Flüchtlinge stören mich nicht. Das Schicksal dieser Menschen tut mir leid. Sie sehen häufig sehr verlassen aus und ich kann verstehen, dass sie in ihren Zimmern auch kirre werden müssen. Aber andererseits durften wir als Kinder auch nicht sonntagnachmittags Fußball spielen.“

„Sieht erbärmlich aus“

Ein weiterer Punkt, den die Nachbarn des ehemaligen „Stern-Hotels“ bemängeln: das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes. „Es wurde an Gardinen gespart“, sagt Helga Welschehold. „Da können die Bewohner überhaupt nichts für. Sie versuchen, ihre Privatsphäre zu wahren.“ Hosen, Stofffetzen oder Bettdecken sieht man in den Fenstern flattern: „Das sieht erbärmlich aus, wenn man morgens in die erleuchteten Fenster schaut“, meint Doris Kern.

Warum man die Zimmer nicht mit einfachen Gardinen ausstatten könne, um der Erstaufnahmeeinrichtung ein ordentliches Erscheinungsbild zu geben, frage sie sich. „Immerhin ist die Frankfurter Straße auch die Einfahrt zur Landeshauptstadt.“ Dazu sagt DRK-Sprecherin Prellwitz: „Das liegt nicht in unserer Hand, sondern im Kompetenzbereich des Regierungspräsidiums Darmstadt.“

„Die Anwohnerbeschwerden werden zur Kenntnis genommen

Dieter Ohl, Sprecher des Regierungspräsidium Darmstadt, sagt: „Die Anwohnerbeschwerden werden zur Kenntnis genommen.“ Es werde versucht, die Konflikte „auf Gesprächsebene“ zu lösen. Alle Beteiligten „tauschen sich regelmäßig aus“.

„Es geht bei der Erstaufnahme aber zunächst einmal um Ruhe und Sicherheit für die Menschen“, meint Ohl. „Das Gebäude wurde in einer Notsituation angemietet – Gardinen gehören zunächst nicht zur Grundausstattung für die Erstaufnahmen.“ Es werde aber jetzt darüber beraten, ob noch ein Sichtschutz angebracht wird.

Quelle: http://www.wiesbadener-kurier.de/lokales/wiesbaden/nachrichten-wiesbaden/american-arms-hotel-in-wiesbaden-nachbarn-beklagen-sich-ueber-laermpegel-der-fluechtlinge_16712573.htm

Wahlstedt - Kriminalpolizei geht Hinweis auf sexuelle Belästigung zweier Jugendlicher nach | shz.de

Bad Segeberg (ots) - Gestern Abend soll es im Birkenweg in Wahlstedt zu einer sexuellen Belästigung zweier Mädchen durch einen 21-jährigen Albaner gekommen sein. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Zeugenhinweise.

Der Heranwachsende soll am gestrigen Abend gegen 17.15 Uhr im Bereich des Birkenwegs zwei Mädchen aus dem Kreis Segeberg im Alter von 15 und 16 Jahren sexuell belästigt haben, indem er die Jugendlichen unsittlich berührte. Polizeibeamte nahmen den jungen Mann vorläufig fest.

Hinweise zu dem Geschehen nehmen die Ermittler der Kriminalpolizei
Bad Segeberg unter 04551-8840 entgegen.

Quelle: Wahlstedt - Kriminalpolizei geht Hinweis auf sexuelle Belästigung zweier Jugendlicher nach | shz.de

Ehefrau im Streit getötet: Mann bittet Gericht um Gnade

RichterhammerEin wegen Mordes an seiner Frau angeklagter Mann hat sich vor dem Münchner Schwurgericht für die Tat entschuldigt und um Gnade gebeten. “Ich bitte um Verzeihung”, sagte der aus dem Irak stammende Mann, dessen Aussage übersetzt wurde, am Mittwoch zum Prozessauftakt. “Ich bitte das Gericht, mich von dem, was ich getan habe, zu befreien. Ich war nicht bei mir. Meine Kinder werden sich über meine Rückkehr sehr freuen. Ich danke Ihnen.”

Der Mann hatte am 7. Mai 2015 seine Frau nach einem heftigen Streit mit Fausthieben und Fußtritten misshandelt und dem bereits tödlich verletzten Opfer mit tiefen Messerschnitten die Kehle durchtrennt. Die Staatsanwaltschaft geht von Mord aus niedrigen Beweggründen aus. Der Streit entzündete sich, als der 53-Jährige seine Frau tadelte, weil sie die zum Trocknen ausgelegte Hose des vierjährigen Sohnes nicht finden konnte. Dann ging es auch um die Erziehung des Buben und seiner beiden älteren Schwestern.

Quelle: Ehefrau im Streit getötet: Mann bittet Gericht um Gnade

Unterbringung in Köthen: Ehemaliges Finanzamt wird zweite Flüchtlingsunterkunft

Das ehemalige Finanzamt in Köthen soll eine Flüchtlingsunterkunft werden.

Foto: Ute Nicklisch

Landkreis erwirbt Finanzamt am Holländer Weg. Auf dem Gelände ist noch viel zu tun.

Köthen - Köthen wird am Holländer Weg eine zweite Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge bekommen. Schon einmal hat die MZ berichtet, dass das ehemalige Finanzamt am Holländer Weg als mögliche Unterkunft in Frage komme. Nun haben die Verantwortlichen beim Landkreis das knapp 29.000 Quadratmeter große Areal gekauft. Er habe bei der Notarin die entsprechende Urkunde abgeholt, informierte Erich Mühlbauer, Leiter des Amtes für Hochbau, Tiefbau und Gebäudemanagement beim Landkreis, den Kreisausschuss für Bau-, Wirtschaft und Verkehr bei seiner jüngsten Sitzung. Nur der Eintrag ins Grundbuch fehle noch. In drei Monaten könne der Landkreis Anhalt-Bitterfeld Eigentümer des alten Finanzamtes sein, ließ der Amtsleiter wissen.

Gemeinsame Entscheidung von Stadt und Landkreis

Wie viel Geld der Landkreis für den Kauf des Geländes ausgegeben hatte, dazu wollte sich Mühlbauer nicht äußern. Er verwies darauf, dass der Preis dem vor dem Kauf erstellten Wertgutachten entsprochen habe. Die Wahl des Objektes sei nach gründlicher Prüfung erfolgt mit dem Ziel, die Asylsuchenden möglichst gleichmäßig im Landkreis zu verteilen.

Viele Objekte gebe es im Bereich Bitterfeld, darum sei verstärkt im Köthener Raum gesucht worden.

„Wir haben uns viele Objekte angesehen“, berichtet Mühlbauer. Das ehemalige Finanzamt biete günstige Bedingungen. „Die Stadt Köthen hat uns das Gelände empfohlen“, erklärte der Amtsleiter. So sei an dem Standort die Akzeptanz der Bürger kein Problem. Stadt und Landkreis hätten gemeinsam entschieden.

Inbetriebnahme erst ab 2017

Obwohl das Gelände mit mehreren Gebäuden nun dem Landkreis gehört, werde aber nicht gleich gebaut. „Ziel ist es, daraus eine Gemeinschaftsunterkunft zu machen“, versicherte Mühlbauer. Diese werde aber erst 2017 ihren Betrieb aufnehmen. Im Moment fehlt dem Landkreis das Geld. „Für Investitionen haben wir keine Mittel“, so der Amtsleiter. Er hoffe auf die Unterstützung des Landes oder des Bundes. Zudem müsse man flexibel auf die Zuweisungen von Flüchtlingen reagieren. Darum sei noch nicht klar, wie viele Asylsuchende in der Unterkunft am Holländer Weg ihr Quartier finden werden.

Klar ist dagegen, dass auf den Landkreis eine Menge Arbeit und Kosten zukommen, wenn aus dem ehemaligen Finanzamt eine wohnliche Unterkunft werden soll. Es befindet sich am Rande des Gewerbegebietes Ost, grenzt an das Gelände der Dekra. Das Gelände ist von Pflanzen überwuchert, die Gebäude und die Garagenanlage aus DDR-Zeiten verfallen, die Fenster sind zerstört und an der Verkleidung ist die Farbe abgeplatzt. Das Finanzamt steht seit Jahren leer, in der Garagenanlage habe es zuletzt noch Mieter gegeben, die dort Büros hatten. Sie sind inzwischen ausgezogen und hier sei alles geregelt, informierte Mühlbauer.

Bevor die Bauarbeiten beginnen, müssen die Gebäude erst untersucht werden, um zu sehen wie man die Stahlkonstruktionen und ihre Verkleidungen rückbauen kann, schildert Mühlbauer. Doch das sind noch Pläne.

Quelle: Unterbringung in Köthen: Ehemaliges Finanzamt wird zweite Flüchtlingsunterkunft | Mitteldeutsche Zeitung

Milderes Urteil nach Übergriff auf 14-Jährige in Alzenau

Er wollte die 14-Jährige in einem Alzenauer Wald vergewaltigen - das hat ein 28-Jähriger gestanden. Dennoch hat er am Dienstag in der Berufungsverhandlung ein milderes Urteil bekommen. “Ein Schlag ins Gesicht jeder Frau”, findet unsere Gerichtsreporterin Katrin Filthaus in ihrem Kommentar.

Die Ers­te Ju­gend­kam­mer des Aschaf­fen­bur­ger Land­ge­richts hat in zwei­ter In­stanz ein Ur­teil des Amts­ge­richts ab­ge­än­dert: Es ver­ur­teil­te ei­nen 28-Jäh­ri­gen we­gen se­xu­el­ler Nö­t­i­gung und ge­fähr­li­cher Kör­per­ver­let­zun­gen zu zwei Jahren und neun Monaten Haft.

Der Mann hatte gestanden, dass er im April vergangenen Jahres im Wald bei Alzenau versucht hatte, ein damals 14-jähriges Mädchen zu vergewaltigen. Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht hatte ihn im Oktober vergangenen Jahres zur drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Neben der versuchten Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung legte das Gericht ihm gefährliche Körperverletzung in einem zweiten Fall zur Last. Dagegen hatte der 28-Jährige Berufung eingelegt.

Die Taten
Am Tattag, dem 7. April 2015, hatte der damals wohl 27-Jährige die 14-jährige Schülerin angesprochen, als sie am Mittag im Wald bei Alzenau spazieren ging. »Er hat mit seinem Fahrrad vor mir gestoppt und mich auf Englisch nach meinem Namen und meinem Alter gefragt. Ich habe mir nichts dabei gedacht«, schilderte das Mädchen vor Gericht. Dann habe er nach ihrem Handgelenk gegriffen, und sie sei in Richtung der etwa 200 Meter entfernten Straße gerannt. »Er hat mich zu Boden geworfen, sich auf mich gelegt und meine Hände auf den Boden gedrückt«, schildert die Schülerin die Abläufe sachlich. Sie wehrte sich, kratzte und biss ihn. »Ich hatte Todesangst«, sagt das Mädchen, das wohl alle Anwesenden im Gerichtssaal mit seinem Mut und seiner Gefasstheit beeindruckt.

Nach einem Biss in den Oberarm des Mannes - von dem nur eine oberflächliche Hautverletzung zurückblieb, wie Fotos nach der Festnahme zeigen - sei dieser plötzlich aufgestanden: »Ich weiß nicht, warum.« Auch sie sei aufgestanden und zur Straße gerannt, während er erst in die entgegengesetzte Richtung gerannt sei, wo sein Fahrrad lag. Dann sei er - ebenfalls Richtung Straße - geflohen.
Die damals 14-Jährige suchte bei zwei Passantinnen Schutz und sah, wie der Mann ins Hotel »Forelle« rannte, in dem er zu diesem Zeitpunkt lebte. »Ich wusste damals gar nicht, dass das Hotel ein Flüchtlingsheim ist«, so die Schülerin.

Auch eine gefährliche Körperverletzung hatte der Mann aus Afrika gestanden. Er hatte einem damals 37-Jährigen, der einen Bekannten besuchen wollte und versehentlich an seine Zimmertür geklopft hatte, eine leere Bierflasche an den Kopf geworfen. Der Mann trug eine Platzwunde davon.

Die Plädoyers
Während der Tatvorsatz auch in der Berufungsverhandlung unstrittig war, bestand - wie schon im vorangegangenen Verfahren - Uneinigkeit darüber, warum der körperlich weit überlegene Mann von seinem Vorhaben ab- und das Mädchen entkommen ließ. Sein Mandant habe »die Todesangst in ihren Augen gesehen« und sei aus »Mitleid und Scham« vom Versuch der Vergewaltigung zurückgetreten, beschrieb der Würzburger Anwalt Hans-Jochen Schrepfer. Ein solcher Rücktritt würde Straffreiheit bedeuten. Und so forderte Schrepfer wie schon in erster Instanz lediglich eine Strafe von zwei Wochen, weil die Schülerin bei dem Angriff am Finger verletzt worden war. Für die gefährliche Körperverletzung plädierte er auf eine Strafe von einem Jahr auf Bewährung.

Dem Rücktritt widersprachen Staatsanwalt Michael Müller und Diane Waterstradt, die Anwältin des Mädchens, das als Nebenklägerin auftrat. Es handele sich »keinesfalls« um einen strafbefreienden Rücktritt, sondern vielmehr um einen fehlgeschlagenen Versuch, weil das Mädchen sich so heftig gewehrt habe, lautete Müllers Einschätzung, der bei seiner Gesamtforderung von drei Jahren und sechs Monaten blieb. »Ich mag nicht wissen, was passiert wäre, wenn sie sich nicht gewehrt hätte«, betonte Waterstradt. Ihre Mandantin, das Mädchen, das alleine im Wald herumlief, habe wie ein leichtes Opfer gewirkt. »Es war nicht sein Plan, dass sie sich so wehrt, kratzt und beißt«, deswegen habe er von ihr abgelassen.

Sowohl Verteidigung als auch Nebenklage widersprachen einem rechtlichen Hinweis der Landgerichtspräsidentin Irene Singer. Vor den Plädoyers hatte diese erklärt, dass statt der Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung auch eine sexuelle Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung in Betracht komme. Schrepfer wie auch Müller hatten argumentiert, dass der Kuss auf den Mund der 14-Jährigen ihrer Ansicht nach keine sexuelle Nötigung sei.

Das Urteil
Rücktritt oder fehlgeschlagener Versuch? Die Einschätzung des Gerichts wurde mit Spannung erwartet. »Die versuchte Vergewaltigung war zweifelsfrei der Tatplan«, so die Landgerichtspräsidentin. In Übereinstimmung mit Waterstradt sagte sie weiter: »Wenn sich das Mädchen nicht so beherzt gewehrt hätte, wäre es zur Vollendung gekommen.« Dennoch widersprach die Kammer der Einschätzung des Amtsgerichts, das von einem fehlgeschlagenen Versuch wegen der Flucht des Mädchens ausgegangen war.

Der Biss sei keine Abschreckung gewesen, wegen der der Angeklagte von seinem Opfer abgelassen hätte. Das Gericht könne nicht widerlegen, dass der Angeklagte aus Scham und Mitleid gehandelt habe. »Er hätte die Möglichkeit gehabt, ihr nachzulaufen. Er hat freiwillig aufgegeben«. Das sei strafbefreiend, erklärte Singer.

Das “Aber”
Völlig straffrei wollte die Kammer den 28-Jährigen in dieser Sache aber nicht davonkommen lassen. »Wir haben hier eine erhebliche Gewaltausführung, die selbst ohne den Kuss eine Nötigung wäre.« Die sexuelle Nötigung begründete das Gericht so: Der Angeklagte habe voll auf dem Opfer gelegen, er habe ihr den Kuss mit Gewalt aufgezwungen, das ganze an einem einsamen Ort. »Das ist nicht hinnehmbar«, betonte Singer.

Die Folgen
Staatsanwalt Müller wollte sich zu dem Urteil im Anschluss an die Verhandlung nicht äußern. Verteidiger Schrepfer sagte: »Das Gericht hatte durchaus ernsthafte, plausible Argumente.« Er werde sich mit seinem Mandanten besprechen und weitere Rechtsschritte prüfen. Vermutlich würde sein Mandant das Urteil aber annehmen.

Da dessen Strafe unterhalb von drei Jahren liegt, wird der bis dahin nicht vorbestrafte 28-Jährige nach derzeitiger Rechtsprechung nicht in sein Heimatland abgeschoben. Das würde ohnehin schwierig werden, da unklar ist, aus welchem Land er kommt. Er hat keine Papiere und dem Gericht lagen vier verschiedene Namen mit unterschiedlichen Geburtsdaten und zwei verschiedenen Herkunftsländern vor. In der Verhandlung legte er sich zwar auf eine Identität fest, dokumentiert ist diese jedoch lediglich in den Gerichtsakten.

Quelle: Milderes Urteil nach Übergriff auf 14-Jährige in Alzenau

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