Der junge Mann, der zwei Mädchen im Wismarer Spaßbad sexuell belästigt haben soll, ist möglicherweise unter 18 Jahre alt. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter.
Die Staatsanwaltschaft prüft weiterhin, ob sie Rechtsmittel gegen die Freilassung eines Zuwanderers aus Syrien einlegt. Dem jungen Mann wird vorgeworfen am Sonntag zwei Mädchen im Spaßbad Wonnemar sexuell belästigt zu haben.
Eltern müssen bei Vernehmung dabei sein
Die Ermittler werden noch mehrere Tage brauchen, um eine Entscheidung zu treffen. Bisher wurden die beiden acht und dreizehn Jahre alten Schwestern nur von der Polizei befragt. Sie sollen jetzt noch einmal den Vorfall in einer Zeugenaussage schildern. Die Eltern müssen bei der Vernehmung dabei sein, sie haben aber bisher noch keinen passenden Termin gefunden, so die Staatsanwaltschaft.
Ist der junge Mann erst 16 oder 17 Jahre alt?
Die Ermittler wollen herausfinden, wie alt der Beschuldigte wirklich ist. Das zuständige Richter im Amtsgericht Wismar glaubte dem jungen Mann, dass er erst 16 Jahre alt sei und hob den gegen ihn erwirkten Haftbefehl wieder auf. Bereits im Februar soll der junge Mann einer 14-Jährigen Geld für sexuelle Handlungen gegeben haben. Sollte er nicht volljährig sein, wäre diese Handlung nach deutschem Recht nicht strafbar. Somit wäre juristisch gesehen auch der Haftgrund “Wiederholungsgefahr” nicht gegeben.
Innenminister Lorenz Caffier (CDU) hatte sich am Montag eingeschaltet und eine umgehende Strafe für den Mann gefordert.
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