POL-HRO: Unsittliches Verhalten ist strafbar

Wismar (ots) - Am Sonntag kam es am Nachmittag im Wismarer Erlebnisbad Wonnemar zu einer unsittlichen Tätlichkeit eines 19-jährigen Zuwanderers gegenüber zwei jungen Mädchen.

Der tatverdächtige Mann sprach die beiden geschädigten Mädchen (8 und 13 Jahre) während der Benutzung der Wasserrutschen an. Zunächst nutzte der Täter gemeinsam mit den beiden Geschädigten die Rutschen einige Male. Dann fasste er den Opfern an das bekleidete Gesäß. Anschließend berührte der tatverdächtige Mann die geschädigten Mädchen unsittlich, zog sie an sich heran und umklammerte die Kinder. In weiterer Folge küsste er das jüngere Mädchen auch auf den Mund.

Die Wismarer Kriminalpolizei hat sofort die Ermittlungen wegen sexuellem Missbrauch von Kindern aufgenommen. Der Täter ist der Polizei bereits wegen eines ähnlichen Deliktes bekannt. Er befindet sich gegenwärtig in Obhut der Polizei. Über die Fortdauer seiner Freiheitsentziehung entscheidet am Montag die Justiz.

Torsten Sprotte
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Quelle: POL-HRO: Unsittliches Verhalten ist strafbar

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