Stadtverordnete bei Flüchtlingskosten übergangen: Hohes Defizit 2016 wird erst nach der Wahl eingestanden

Die Kommunalwahl am 6. März 2016 hat unter bewusster Verschweigung des explodierenden Haushaltsdefizits stattgefunden. Ein ebenso brisanter Bestandteil der Magistratsvorlage sind die Aufwendungen für Asylsuchende und Flüchtlinge in Frankfurt.

Pressemitteilung der Bürger Für Frankfurt BFF im Römer – 12/30. März 2016Die Kommunalwahl am 6. März 2016 hat unter bewusster Verschweigung des explodierenden Haushaltsdefizits stattgefunden. Das ist das Fazit des Magistratsvortrags M 61 vom 18. März 2016, der nun den Stadtverordneten und der Öffentlichkeit vorgelegt worden ist. Statt des geplanten Jahresdefizits 2016 von rund 38 Millionen Euro wird die Mehrbelastung nun rund 164 Millionen Euro betragen. Allein die Zusatzkosten für Jugend- und Sozialhilfe betragen fast 70 Millionen Euro. Dazu kommen hohe Mindereinnahmen, die aus der für Frankfurt negativen Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs resultieren. Nur noch zum Teil werden diese Mehrkosten ausgeglichen durch erwartete 100 Millionen Euro Mehreinnahmen bei den Gewerbesteuern.

Nach Angaben des Magistrats soll 2016 kein zusätzlicher Kreditbedarf notwendig werden, was den Überschüssen der Vorjahre zu verdanken sei. Doch wird der Schuldenstand Frankfurts bis zum Jahre 2019 auf knapp drei Milliarden Euro steigen! Dazu heißt es in der Vorlage: „Durch deutlich steigende Defizite im Ergebnishaushalt fehlen für unerlässliche Investitionen die eigenen Finanzmittel. Stattdessen müssen die Investitionen vollständig fremdfinanziert werden….Die für die planmäßige Tilgung der der langjährigen Investitionskredite erforderlichen Mittel sollten theoretisch vollständig aus laufenden Überschüssen der Verwaltungstätigkeit refinanziert werden können. Dies ist mit dem vorliegenden Nachtragshaushalt nicht mehr gegeben.“ Das Wort „theoretisch“ bezieht sich auf die Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung, die in Frankfurt schlicht nicht mehr befolgt werden.

Aber auch die Vorlage des Magistrats kann die ernste Haushaltssituation nicht völlig vertuschen, denn es heißt im gleichen Zusammenhang: „Es ist aber bereits absehbar, dass … spätestens mit dem Entwurf zum Haushalt 2017 ein Haushaltssicherungskonzept erforderlich wird.“ Diese nur zu begründete Erwartung ist voller Brisanz für die Koalitionsverhandlungen. Denn der finanzielle Spielraum für jegliche Koalitionsvarianten ist faktisch nicht mehr vorhanden, es geht vielmehr nur noch darum, wo schmerzhafte Einschnitte bei den Ausgaben gemacht werden müssen. Anderslautenden Einschätzungen zum Trotz hinterlässt der schwarz-grüne Magistrat eine schwere haushaltspolitische Hypothek – und das trotz Rekordeinnahmen beim der Gewerbesteuer in den Vorjahren.

Ein ebenso brisanter Bestandteil der Magistratsvorlage sind die Aufwendungen für Asylsuchende und Flüchtlinge in Frankfurt. Zwar ist es anhand der vielen Zahlen in den verschiedenen Etatbereichen nicht möglich, eine belastbare Gesamtsumme zu nennen. Doch dürften rund 20 Millionen im Jahr 2016 nicht zu hoch angesetzt sein. Finanziert werden diese Kosten ausschließlich mit Krediten, aus verfügbaren Mitteln der Stadt kann also kein einziger Euro dafür aufgewendet werden.

Im Nachtragshaushalt sind in der Produktgruppe 18.01 „Soziales“ allein 10 Millionen Euro für die Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen vorgesehen. Dazu schreibt der Magistrat: „Wegen der Eilbedürftigkeit der Einzelmaßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen erfolgt die Beschlussfassung der Bau- und Finanzierungsvorlagen statt durch die Stadtverordnetenversammlung durch den Magistrat“. Das ist nach Auffassung der BFF-Fraktion ein klarer Verstoß gegen § 100 (1) der Hessischen Gemeindeordnung, der bei Aufwendungen, die „nach Umfang oder Bedeutung erheblich“ sind, die „vorherige Zustimmung der Gemeindevertretung“ zur Bedingung macht.

Quelle: Stadtverordnete bei Flüchtlingskosten übergangen

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