Die Kommunalwahl am 6. März 2016 hat unter bewusster Verschweigung des explodierenden Haushaltsdefizits stattgefunden. Ein ebenso brisanter Bestandteil der Magistratsvorlage sind die Aufwendungen für Asylsuchende und Flüchtlinge in Frankfurt.
Nach Angaben des Magistrats soll 2016 kein zusätzlicher Kreditbedarf notwendig werden, was den Überschüssen der Vorjahre zu verdanken sei. Doch wird der Schuldenstand Frankfurts bis zum Jahre 2019 auf knapp drei Milliarden Euro steigen! Dazu heißt es in der Vorlage: „Durch deutlich steigende Defizite im Ergebnishaushalt fehlen für unerlässliche Investitionen die eigenen Finanzmittel. Stattdessen müssen die Investitionen vollständig fremdfinanziert werden….Die für die planmäßige Tilgung der der langjährigen Investitionskredite erforderlichen Mittel sollten theoretisch vollständig aus laufenden Überschüssen der Verwaltungstätigkeit refinanziert werden können. Dies ist mit dem vorliegenden Nachtragshaushalt nicht mehr gegeben.“ Das Wort „theoretisch“ bezieht sich auf die Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung, die in Frankfurt schlicht nicht mehr befolgt werden.
Aber auch die Vorlage des Magistrats kann die ernste Haushaltssituation nicht völlig vertuschen, denn es heißt im gleichen Zusammenhang: „Es ist aber bereits absehbar, dass … spätestens mit dem Entwurf zum Haushalt 2017 ein Haushaltssicherungskonzept erforderlich wird.“ Diese nur zu begründete Erwartung ist voller Brisanz für die Koalitionsverhandlungen. Denn der finanzielle Spielraum für jegliche Koalitionsvarianten ist faktisch nicht mehr vorhanden, es geht vielmehr nur noch darum, wo schmerzhafte Einschnitte bei den Ausgaben gemacht werden müssen. Anderslautenden Einschätzungen zum Trotz hinterlässt der schwarz-grüne Magistrat eine schwere haushaltspolitische Hypothek – und das trotz Rekordeinnahmen beim der Gewerbesteuer in den Vorjahren.
Ein ebenso brisanter Bestandteil der Magistratsvorlage sind die Aufwendungen für Asylsuchende und Flüchtlinge in Frankfurt. Zwar ist es anhand der vielen Zahlen in den verschiedenen Etatbereichen nicht möglich, eine belastbare Gesamtsumme zu nennen. Doch dürften rund 20 Millionen im Jahr 2016 nicht zu hoch angesetzt sein. Finanziert werden diese Kosten ausschließlich mit Krediten, aus verfügbaren Mitteln der Stadt kann also kein einziger Euro dafür aufgewendet werden.
Im Nachtragshaushalt sind in der Produktgruppe 18.01 „Soziales“ allein 10 Millionen Euro für die Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen vorgesehen. Dazu schreibt der Magistrat: „Wegen der Eilbedürftigkeit der Einzelmaßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen erfolgt die Beschlussfassung der Bau- und Finanzierungsvorlagen statt durch die Stadtverordnetenversammlung durch den Magistrat“. Das ist nach Auffassung der BFF-Fraktion ein klarer Verstoß gegen § 100 (1) der Hessischen Gemeindeordnung, der bei Aufwendungen, die „nach Umfang oder Bedeutung erheblich“ sind, die „vorherige Zustimmung der Gemeindevertretung“ zur Bedingung macht.
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