Foto: Peter Tomschi
Noch immer stranden viele Asylwerber in Wien, noch mehr Quartiere werden benötigt - mit einer Novelle der Bauordnung soll jeder Widerstand der Anrainer sinnlos werden. Jetzt lieferten aber zwei Top- Juristen eine umfassende Expertise ab, die Rot- Grün nicht gefallen wird: Wiens Asyl- Baunovelle sei “rechtlich bedenklich”.
Nachbarrechte werden beschränkt oder ausgeschlossen und von der bestehenden Flächenwidmung darf abgewichen werden. Asylquartiere dürfen künftig auch dann eröffnet werden, wenn gar keine Wohnwidmung vorliegt - das sind einige der Punkte in der Baurechtsnovelle, die kürzlich von SPÖ und Grünen beschlossen wurde.
Für den “Standard” lieferten jetzt zwei Top- Juristen eine Expertise zu dieser Novelle, die von der Opposition als “Not- Verordnung” kritisiert wurde. Die Anwälte Wolfram Schachinger und Wen Wei Xu meinen, dass die Novelle auf einem “rechtlich bedenklichen Fundament” stehe - und argumentieren so:
- Es bestehe ein “Spannungsverhältnis mit dem Gleichheitsgrundsatz”. Der Adressat der Regelung ist nur die öffentliche Hand, aber nicht der Private.
- Das Recht auf ein faires Verfahren wird durch die Einschränkung der Nachbarrechte ausgehöhlt.
- Verfassungsrichter betonen stets, dass sich Inhaber existierender Anlagen im Bauverfahren gegen die Errichtung von neuen Wohnbauten in der Nachbarschaft wehren können.
- Dazu kämen auch “europarechtliche Bedenken”: Die Bevölkerung muss bei umweltbeeinträchtigenden Bauprojekten beteiligt werden (Aarhus- Konvention).
- Und die Ausschaltung des Widmungsprozesses “konterkariert ebenfalls “europarechtliche Vorgaben”.
Abschließend meinen die Juristen: “Die Praxis wird zeigen, ob die Wiener Bauordnung einer verfassungsgerichtlichen Prüfung standhält.” Und auch, ob die Steuerzahler teure Rückbauten und Übersiedelungen finanzieren müssen…
Quelle: http://www.krone.at/Oesterreich/Harte_Kritik_an_Wiens_Asyl-Baunovelle-Bedenklich-Story-503822
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