Die Polizei hatte vor „meist nordafrikanischen“ Taschendieben gewarnt. Doch dann nahm die Antidiskriminierungsstelle die Nordafrikaner in Schutz.
Auf Druck der Antidiskriminierungsstelle des Bundes durfte die Polizei in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Sommer Nordafrikaner nicht Nordafrikaner nennen. Eine Warnung vor „meist nordafrikanischen“ jungen Männern musste die Polizei wieder zurücknehmen. Dies geht aus einem Schriftwechsel zwischen der Behörde und dem Dortmunder Polizeipräsidium hervor.
Die Beamten aus NRW wollten die Bürger eigentlich in einem öffentlichen Warnhinweis vor Taschendieben warnen. In einer Pressemitteilung vom 19. Juni 2015 wiesen die Beamten auf erhöhte Aktivitäten von „Antänzern“ hin.
Dabei gehe es um „Sachverhalte, bei denen sich (meist nordafrikanische) junge Männer… an ausgewählte Opfer ‚herantanzen’, sie so ablenken, um dann Geldbörse oder Handy zu entwenden“, hieß es in der Pressemitteilung.
Bundesbehörde schützt Nordafrikaner
Mitte Juli erhielt das Polizeipräsidium daraufhin ein Schreiben von der Antidiskriminierungsstelle, die im Bundesfamilienministerium angesiedelt ist. In dem Schreiben bezeichneten es die Beamten als fraglich, ob die besagte Pressemitteilung mit den Leitlinien der Polizei von NRW übereinstimmt.
„Es besteht die Gefahr, dass hierdurch diese Personengruppen in der Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt werden. Wir regen an, den Hinweis auf die nordafrikanische Herkunft aus der Pressemitteilung zu streichen.“
Dieser Anregung kam die Dortmunder Polizei nach und entfernte nachträglich den Hinweis auf „nordafrikanische Tätergruppen“. Ein Polizeisprecher sagte dem Focus, dass aufgrund des Eingriffs der Antidiskriminierungsstelle „nicht auszuschließen war, dass unsere Formulierung in der Pressemeldung als diskriminierende Äußerung missverstanden werden könnte“.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hält ihr Eingreifen zum Schutz der Nordafrikaner vor Diskriminierung bis heute für richtig. Ein Behördensprecher sagte, in der Dortmunder Mitteilung sei „pauschal und unnötigerweise“ vor einer ethnischen Gruppe gewarnt worden.
Dass „pauschal und unnötigerweise“ vor einem Geschlecht, nämlich vor „Männern“ gewarnt wurde, daran störte sich die Antidiskriminierungsstelle natürlich nicht. Denn das einzige Ziel der Bundesbehörde ist natürlich nichts anderes, als die Überwachung der Political Correctness.
Die vorgeschriebene politische Korrektheit ist einer der Gründe, warum eine wachsende Zahl vonPolizisten mit ihrer Geduld am Ende ist. Kriminelle Ausländer nehmen die Kollegen massiv in Anspruch. Doch Politik und Polizeiführung sind vor allem damit beschäftigt, die Zustände zu vertuschen.
Quelle: Nordafrikaner dürfen nicht „Nordafrikaner“ genannt werden
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