Vergewaltigungsprozess: DNA-Gutachten vorgelegt

Hier am Dunantweg im Hammer Osten geschah die Tat im August 2015.

Hamm/Dortmund - Im Prozess um die angeklagte Vergewaltigung einer jungen Hammerin hatte am Freitag die Naturwissenschaft das Wort. Vor der 31. Strafkammer am Dortmunder Landgericht wurde das mehrseitige Gutachten der Chemiker des Landeskriminalamtes in Düsseldorf vorgetragen.

Die Wissenschaftlicher hatten im Auftrag des Polizeipräsidiums Hamm diverse Hautabriebe und Körperflüssigkeiten untersucht, das Ergebnis war eindeutig und für alle Prozessbeteiligten nicht überraschend: An den analysierten Spuren fand sich DNA aller drei Beteiligten, der beiden 19 und 24 Jahre alten Asylbewerber und dem mutmaßlichen Vergewaltigungsopfer.

Dass es auch zu intimen Kontakten gekommen, belegen die Spuren ebenfalls. Dies haben die beiden Männer auch nie bestritten, behaupten vielmehr, dass sich die angeblich angetrunkene junge Frau in der Tatnacht auf dem Dunantweg sich ihnen freiwillig angeboten habe.

Der Ältere der beiden wurde zwischenzeitlich nach Informationen des Vorsitzenden Richters durch eine psychiatrische Sachverständige untersucht - mehrere Zeugen hatten von seinem auffälligem und aggressivem Verhalten in der Flüchtlingsunterkunft berichtet. Das Gutachten der Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit wird im Verlaufe des Prozesses vorgetragen werden. Vorsorglich hat das Gericht noch weitere Verhandlungstage bis Mitte Mai terminiert.

Quelle: Vergewaltigungsprozess: DNA-Gutachten vorgelegt

Exhibitionist entblößt sich in Altenburger Bus – Zeugenaufruf

Die Altenburger Kriminalpolizei sucht einen Mann, der sich am Donnerstag vor einer 16-jährigen Schülerin entblößt haben soll. Mit ihr war der Unbekannte zusammen in den Bus gestiegen. Die Polizei fahndet nun nach dem mutmaßlichen Täter.

 

Die Polizei sucht einen mutmaßlichen Exhibitionisten. (Symbolfoto)
Quelle: dpa-Zentralbild

Altenburg.  Die Polizei fahndet nach einem Mann, der eine 16-jährige Schülerin am Donnerstag sexuell belästigt haben soll. Das Mädchen war gegen 15.40 Uhr mit dem Bus am Altenburger Bahnhof losgefahren. Wie sie gegenüber den Beamten aussagte, sei der Mann mit ihr zusammen eingestiegen. Während der Fahrt soll sich der Unbekannte vor der Schülerin entblößt haben. Die Betroffene erstattete Anzeige.

Der Täter sei laut Beschreibung des Mädchens zwischen 40 und 45 Jahre alt gewesen. Der etwa 1,70 bis 1,75 Meter große Mann habe südländisches Äußeres gehabt, ein dunklerer Hauttyp, kurze schwarze Haare, kräftige Statur und wahrscheinlich zur Tatzeit eine dunkelbraune Lederjacke getragen.

 Die Kripo Altenburg ermittelt in dieser Sache und bittet Zeugen, die Hinweise zu der Tat und dem Täter geben können, sich unter der Telefonnummer 03447/4810 zu melden.

Quelle: Exhibitionist entblößt sich in Altenburger Bus – Zeugenaufruf

 

Masturbierender Marokkaner:Erst Knast, dann Abschiebung

Dresden - Sie stellen andere Asylbewerber mit Ihrem Verhalten in ein schlechtes Licht“, warf Richter Roland Wirlitsch (55) gestern Abderrahman L. (35) vor. Der Marokkaner beging über 20 Straftaten in nur fünf Monaten. Dafür gab es gestern 22 Monate Haft.

 

Abderrahman L. (35) beging über 20 Straftaten in nur fünf Monaten.

 

So klaute Abderrahman L., der erst seit 2013 in Deutschland ist, schier ununterbrochen Alkohol und Lebensmittel. Im Suff verprügelte er eine 70-jährige Frau im Bus. Er masturbierte in der Straßenbahn und „wedelte“ (O-Ton Anklage) mit seinem besten Stück auf dem Postplatz vor Passanten.

„Tut mir leid. Ich hatte Alkohol getrunken“, so der Asylbewerber, der bereits drei Vorstrafen (Geldstrafen und Bewährung) hat. „Sie sind eine bekannte Nummer bei den Haftrichtern“, so der Richter genervt. „Sie werden ständig betrunken aufgegriffen.“

Damit ist jetzt Schluss: Die neue Strafe ist ohne Bewährung, weitere 15 Monate aus vorherigen Strafen muss Abderrahman L. nun auch absitzen.

„Und die Ausländerbehörde wird wohl auch entsprechende Schritte einleiten“, so der Richter. „Dann sitzen Sie zwar weniger ein, verlassen aber das Land wieder.“

Quelle: Masturbierender Marokkaner:Erst Knast, dann Abschiebung

Polizei fahndet nach Täter 32-Jährige in Magdeburg sexuell belästigt

Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung

Foto: dpa/Symbol


Magdeburg -

Am späten Dienstagabend, gegen 21.26 Uhr, ist eine 32-jährige Magdeburgerin in der Moritzstraße durch eine bislang unbekannte männliche Person sexuell bedrängt worden.

Wie die Polizei mitteilte, sei die 32-Jährige durch eine dunkelhäutige, männliche Person im Durchgangsbereich eines ehemaligen Einkaufszentrums angesprochen worden. Hierbei wurde die junge Frau durch den Mann am Arm festgehalten und anschließend ans Gesäß gefasst. Die 32-jährige konnte sich losreißen und lief zu ihrem Hauseingang.

Da die männliche Person ihr weiterhin folgte, rief sie um Hilfe. Ein 37-jähriger Magdeburger hörte die Hilferufe und eilte unmittelbar zu der Geschädigten. Der Täter flüchtete daraufhin, wurde aber durch den 37-jährigen in der Umfassungsstraße gestellt. Als der Helfer die Polizei rufen wollte, konnte sich der Täter jedoch losreißen und in unbekannte Richtung entfernen.

Die beschuldigte männliche Person konnte wie folgt beschrieben werden:

 

  • ca. 19 – 25 Jahre alt, dunkelhäutig
  • ca. 180 – 190 cm groß
  • dunkles krauses Haar, an den Seiten abrasiert, oberhalb kurze Dread-Locks
  • graue Jeans, graue Kapuzenjacke
  • trug breite Kopfhörer

Personen, die Hinweise zum Täter oder zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0391/546 1740 zu melden. (mz)

Quelle: Polizei fahndet nach Täter 32-Jährige in Magdeburg sexuell belästigt

Polizei sucht Zeugen 22-Jährige an Haltestelle „S-Bahnhof Neustadt“ sexuell belästigt

17.03.16, 11:07 Uhr
Der Schriftzug Polizei auf einem Einsatzfahrzeug.
Foto:DPA

Halle (Saale) -

Am Mittwochabend wurde eine Frau in Halle-Neustadt von einem unbekannten Mann sexuell belästigt. Nach Angaben der Polizei war die 22-Jährige mit der Straßenbahnlinie 2 unterwegs, welche sie gegen 22:30 Uhr an der Haltestelle „S-Bahnhof Neustadt“ verließ.

Dann überquerte sie die Magistrale und lief über den Platz am Neustadt Center in Richtung Albert-Einstein-Straße. Dort wurde sie von einem unbekannten Mann von hinten umklammert und unsittlich berührt. Daraufhin wehrte sich die Hallenserin und konnte sich schließlich von dem Mann losreißen.

Nach Angaben der 22-Jährigen soll der Gesuchte zwischen 25 und 30 Jahre alt, 170 cm groß und eine dunklere Hautfarbe haben. Er hatte eine dickliche, untersetzte Statur und kurze, braun gelockte Haare, die im vorderen Bereich am Haaransatz rötlich gefärbt waren. Er trug eine dicke, dunkelgraue Winterjacke mit roten Streifen auf den Schultern sowie eine schwarze Jeanshose.

Wer Angaben zu dieser Person oder zu den Geschehnissen am Neustadt-Center machen kann, wendet sich an das Polizeirevier Halle: (0345) 224 2000 (mz)

Quelle: Polizei sucht Zeugen 22-Jährige an Haltestelle „S-Bahnhof Neustadt“ sexuell belästigt

Mann entblößt sich in Salzburg-Sam vor Frau und zeigt Geschlechtsteil

17. März 2016 07:34
Ein Unbekannter entblößt sich vor einer Salzburgerin. Ein Unbekannter entblößt sich vor einer Salzburgerin. - © Bilderbox

Ein unbekannter Mann entblößte sich am Mittwochnachmittag im Salzburger Stadtteil von Sam vor einer Salzburgerin und zeigte sein Geschlechtsteil.

Eine 44-jährige Salzburgerin machte mit ihrem Hund einen Spaziergang in Salzburg-Sam im Stadtteil Langwied. Während des Spaziergangs begegnete sie mehrmals einem ca. 20 Jahre alten und etwa 180 cm großen Mann, der mit einer grauen Jogginghose, einer dunklen Jacke und einer dunklen Haube sowie hellen Schuhen bekleidet war, so die Polizei Salzburg in einer Aussendung.

Salzburg-Sam: Mann spricht Frau in unbekannter Sprache an

Der unbekannte Mann sprach die Frau laut Polizei in einer ihr unbekannten Sprache an und griff sich selbst dabei mit beiden Händen in den Schritt. Daraufhin zeigte er der Frau sein Geschlechtsteil und führte vor ihr geschlechtliche Handlungen durch. Anschließend ergriff der Unbekannte die Flucht.

Quelle: Mann entblößt sich in Salzburg-Sam vor Frau und zeigt Geschlechtsteil

Milderes Urteil nach Übergriff auf 14-Jährige in Alzenau

Er wollte die 14-Jährige in einem Alzenauer Wald vergewaltigen - das hat ein 28-Jähriger gestanden. Dennoch hat er am Dienstag in der Berufungsverhandlung ein milderes Urteil bekommen. “Ein Schlag ins Gesicht jeder Frau”, findet unsere Gerichtsreporterin Katrin Filthaus in ihrem Kommentar.

Die Ers­te Ju­gend­kam­mer des Aschaf­fen­bur­ger Land­ge­richts hat in zwei­ter In­stanz ein Ur­teil des Amts­ge­richts ab­ge­än­dert: Es ver­ur­teil­te ei­nen 28-Jäh­ri­gen we­gen se­xu­el­ler Nö­t­i­gung und ge­fähr­li­cher Kör­per­ver­let­zun­gen zu zwei Jahren und neun Monaten Haft.

Der Mann hatte gestanden, dass er im April vergangenen Jahres im Wald bei Alzenau versucht hatte, ein damals 14-jähriges Mädchen zu vergewaltigen. Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht hatte ihn im Oktober vergangenen Jahres zur drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Neben der versuchten Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung legte das Gericht ihm gefährliche Körperverletzung in einem zweiten Fall zur Last. Dagegen hatte der 28-Jährige Berufung eingelegt.

Die Taten
Am Tattag, dem 7. April 2015, hatte der damals wohl 27-Jährige die 14-jährige Schülerin angesprochen, als sie am Mittag im Wald bei Alzenau spazieren ging. »Er hat mit seinem Fahrrad vor mir gestoppt und mich auf Englisch nach meinem Namen und meinem Alter gefragt. Ich habe mir nichts dabei gedacht«, schilderte das Mädchen vor Gericht. Dann habe er nach ihrem Handgelenk gegriffen, und sie sei in Richtung der etwa 200 Meter entfernten Straße gerannt. »Er hat mich zu Boden geworfen, sich auf mich gelegt und meine Hände auf den Boden gedrückt«, schildert die Schülerin die Abläufe sachlich. Sie wehrte sich, kratzte und biss ihn. »Ich hatte Todesangst«, sagt das Mädchen, das wohl alle Anwesenden im Gerichtssaal mit seinem Mut und seiner Gefasstheit beeindruckt.

Nach einem Biss in den Oberarm des Mannes - von dem nur eine oberflächliche Hautverletzung zurückblieb, wie Fotos nach der Festnahme zeigen - sei dieser plötzlich aufgestanden: »Ich weiß nicht, warum.« Auch sie sei aufgestanden und zur Straße gerannt, während er erst in die entgegengesetzte Richtung gerannt sei, wo sein Fahrrad lag. Dann sei er - ebenfalls Richtung Straße - geflohen.
Die damals 14-Jährige suchte bei zwei Passantinnen Schutz und sah, wie der Mann ins Hotel »Forelle« rannte, in dem er zu diesem Zeitpunkt lebte. »Ich wusste damals gar nicht, dass das Hotel ein Flüchtlingsheim ist«, so die Schülerin.

Auch eine gefährliche Körperverletzung hatte der Mann aus Afrika gestanden. Er hatte einem damals 37-Jährigen, der einen Bekannten besuchen wollte und versehentlich an seine Zimmertür geklopft hatte, eine leere Bierflasche an den Kopf geworfen. Der Mann trug eine Platzwunde davon.

Die Plädoyers
Während der Tatvorsatz auch in der Berufungsverhandlung unstrittig war, bestand - wie schon im vorangegangenen Verfahren - Uneinigkeit darüber, warum der körperlich weit überlegene Mann von seinem Vorhaben ab- und das Mädchen entkommen ließ. Sein Mandant habe »die Todesangst in ihren Augen gesehen« und sei aus »Mitleid und Scham« vom Versuch der Vergewaltigung zurückgetreten, beschrieb der Würzburger Anwalt Hans-Jochen Schrepfer. Ein solcher Rücktritt würde Straffreiheit bedeuten. Und so forderte Schrepfer wie schon in erster Instanz lediglich eine Strafe von zwei Wochen, weil die Schülerin bei dem Angriff am Finger verletzt worden war. Für die gefährliche Körperverletzung plädierte er auf eine Strafe von einem Jahr auf Bewährung.

Dem Rücktritt widersprachen Staatsanwalt Michael Müller und Diane Waterstradt, die Anwältin des Mädchens, das als Nebenklägerin auftrat. Es handele sich »keinesfalls« um einen strafbefreienden Rücktritt, sondern vielmehr um einen fehlgeschlagenen Versuch, weil das Mädchen sich so heftig gewehrt habe, lautete Müllers Einschätzung, der bei seiner Gesamtforderung von drei Jahren und sechs Monaten blieb. »Ich mag nicht wissen, was passiert wäre, wenn sie sich nicht gewehrt hätte«, betonte Waterstradt. Ihre Mandantin, das Mädchen, das alleine im Wald herumlief, habe wie ein leichtes Opfer gewirkt. »Es war nicht sein Plan, dass sie sich so wehrt, kratzt und beißt«, deswegen habe er von ihr abgelassen.

Sowohl Verteidigung als auch Nebenklage widersprachen einem rechtlichen Hinweis der Landgerichtspräsidentin Irene Singer. Vor den Plädoyers hatte diese erklärt, dass statt der Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung auch eine sexuelle Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung in Betracht komme. Schrepfer wie auch Müller hatten argumentiert, dass der Kuss auf den Mund der 14-Jährigen ihrer Ansicht nach keine sexuelle Nötigung sei.

Das Urteil
Rücktritt oder fehlgeschlagener Versuch? Die Einschätzung des Gerichts wurde mit Spannung erwartet. »Die versuchte Vergewaltigung war zweifelsfrei der Tatplan«, so die Landgerichtspräsidentin. In Übereinstimmung mit Waterstradt sagte sie weiter: »Wenn sich das Mädchen nicht so beherzt gewehrt hätte, wäre es zur Vollendung gekommen.« Dennoch widersprach die Kammer der Einschätzung des Amtsgerichts, das von einem fehlgeschlagenen Versuch wegen der Flucht des Mädchens ausgegangen war.

Der Biss sei keine Abschreckung gewesen, wegen der der Angeklagte von seinem Opfer abgelassen hätte. Das Gericht könne nicht widerlegen, dass der Angeklagte aus Scham und Mitleid gehandelt habe. »Er hätte die Möglichkeit gehabt, ihr nachzulaufen. Er hat freiwillig aufgegeben«. Das sei strafbefreiend, erklärte Singer.

Das “Aber”
Völlig straffrei wollte die Kammer den 28-Jährigen in dieser Sache aber nicht davonkommen lassen. »Wir haben hier eine erhebliche Gewaltausführung, die selbst ohne den Kuss eine Nötigung wäre.« Die sexuelle Nötigung begründete das Gericht so: Der Angeklagte habe voll auf dem Opfer gelegen, er habe ihr den Kuss mit Gewalt aufgezwungen, das ganze an einem einsamen Ort. »Das ist nicht hinnehmbar«, betonte Singer.

Die Folgen
Staatsanwalt Müller wollte sich zu dem Urteil im Anschluss an die Verhandlung nicht äußern. Verteidiger Schrepfer sagte: »Das Gericht hatte durchaus ernsthafte, plausible Argumente.« Er werde sich mit seinem Mandanten besprechen und weitere Rechtsschritte prüfen. Vermutlich würde sein Mandant das Urteil aber annehmen.

Da dessen Strafe unterhalb von drei Jahren liegt, wird der bis dahin nicht vorbestrafte 28-Jährige nach derzeitiger Rechtsprechung nicht in sein Heimatland abgeschoben. Das würde ohnehin schwierig werden, da unklar ist, aus welchem Land er kommt. Er hat keine Papiere und dem Gericht lagen vier verschiedene Namen mit unterschiedlichen Geburtsdaten und zwei verschiedenen Herkunftsländern vor. In der Verhandlung legte er sich zwar auf eine Identität fest, dokumentiert ist diese jedoch lediglich in den Gerichtsakten.

Quelle: Milderes Urteil nach Übergriff auf 14-Jährige in Alzenau

Delitzscher Polizei ermittelt wegen sexuellen Übergriffs

Eine junge Frau ist am Delitzscher Bahnhof in der vergangenen Woche von zwei vermummten Männern sexuell belästigt worden. Sie konnte sich losreißen und wegrennen. Die Polizei will das Gebiet rund um den Bahnhof jetzt stärker überwachen.

Eine junge Frau wurde in Delitzsch von zwei Männern belästigt.
Quelle: dpa

Delitzsch.  Ein Übergriff auf eine junge Frau am Delitzscher Bahnhof beschäftigt derzeit die Polizei. Die Geschädigte soll nach eigenen Angaben am vergangenen Donnerstag gegen 20 Uhr auf dem Nachhauseweg von zwei Männern sexuell belästigt worden sein. Zwar habe sie sich losreißen und wegrennen können, doch einer der Männer habe sie in den Bauch geschlagen. Die Frau kam zur Behandlung in die Notaufnahme des Delitzscher Klinikums.

Die Polizei bestätigte auf LVZ-Nachfrage, dass der Sachverhalt bekannt sei und von der Kripo bearbeitet werde. Die Frau konnte allerdings nur eine vage Personenbeschreibung abgeben: Die Täter seien vermummt gewesen, sprachen kein Deutsch. Die Polizei in Delitzsch erklärte, die Sache ernst zu nehmen. Um weiteren Übergriffen dieser Art vorzubeugen, werde das Gebiet rund um den Unteren Bahnhof stärker als bisher von Streifen überwacht. Insbesondere in den Abendstunden werden die Beamten mehr Präsenz zeigen, kündigte Revierleiter Klaus-Dieter Kabelitz an.

Quelle: Delitzscher Polizei ermittelt wegen sexuellen Übergriffs

POL-ME: Sexuelle Belästigung in Ratingen- West - Ratingen - 1603079

Symbolbild: Polizeiliche Fahndung nach einem noch unbekannten Straftäter

Mettmann (ots) - Am Dienstagabend des 15.03.2016, gegen 19:05 Uhr, befand sich eine 16-jährige junge Frau aus Ratingen zu Fuß auf dem Weg zu einer Freundin an der Erfurter Straße im Ratinger Stadtteil West. Bereits in Höhe eines Geldinstitutes am Berliner Platz bemerkte sie einen unbekannten Mann, der sie auf ihrem Weg fußläufig verfolgte. Im Bereich eines Standortes für Wertstoffcontainer, ca. 100 Meter vor der Einmündung Brandenburger Straße, wurde sie dann von dem Unbekannten eingeholt und festgehalten. Als der Straftäter die junge Frau unsittlich berührte, machte diese sich lautstark bemerkbar, worauf der Mann dann von ihr abließ und sich in Richtung Brandenburger Straße entfernte. Die geschockte, aber unverletzt gebliebene Ratingerin meldete den Vorfall umgehend der Polizei. Sofortige polizeiliche Fahndungsmaßnahmen nach dem Täter führten bisher leider nicht zum Erfolg.

Den Täter kann die Geschädigte wie folgt beschreiben:

   -	männlich
   -	ca. 18 Jahre alt
   -	ca. 170 cm groß
   -	dunkle, kurze Haare
   -	südländisches Aussehen
   -	bekleidet mit blauer Hose mit hellen Flecken
   -	beigefarbener Parka mit Kapuze und schwarzen oder dunklen 
Applikationen

Bisher liegen der Ratinger Polizei noch keine konkreten Hinweise zu Herkunft, Identität und Verbleib des Täters vor. Polizeiliche Ermittlungs- und weitere Fahndungsmaßnahmen wurden veranlasst, ein Strafverfahren eingeleitet. Sachdienliche Hinweise zu verdächtigen Personen, Fahrzeugen oder sonstigen Beobachtungen, die in einem Tatzusammenhang stehen könnten, nimmt die Polizei in Ratingen, Telefon 02102/ 9981-6210, jederzeit entgegen.

Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 	 02104 / 982-1028
E-Mail: [email protected]
http://www.polizei.nrw.de/mettmann

Quelle: POL-ME: Sexuelle Belästigung in Ratingen- West - Ratingen - 1603079

POL-HM: Nach sexueller Nötigung: Polizei sucht unbekannten Helfer und weitere Zeugen

Hameln (ots) - Eine 22-jährige Frau ist am Dienstag, 15.03.2016, gegen 22.45 Uhr, von einem unbekannten Mann sexuell genötigt worden. Die Polizei sucht Zeugen dieses Vorfalls.

Die 22-jährige Hamelnerin bewegte sich am Dienstagabend als Fußgängerin auf der Straße “Feuergraben”, von der Wettorstraße kommend, in Richtung Marienstraße. Auf der Hamel-Brücke nähe “164er Ring” wurde sie von einem Mann überholt, der sich hinter der Brücke ihr in den Weg stellte. Die 22-Jährige wurde von dem Mann in einer nicht verständlichen Sprache angesprochen. Die Frau versuchte, ihren Weg fortzusetzen. Der Fremde verhinderte dieses und hielt sie an den Armen fest. Verbal in englischer Sprache verlangte er nach einem Kuss. Als er noch aufdringlicher wurde, trat die Frau dem Unbekannten gegen das Schienbein und konnte sich so aus den Griffen des Mannes befreien. Das Opfer flüchtete in Richtung Gartenstraße. Die Frau rief um Hilfe. Daraufhin kam ein weiterer Mann hinzu, der der Frau half und diese bis zur Wohnanschrift begleitete. In ihrer Aufregung vergaß die Frau nach den Personalien des Helfers zu fragen. Er soll kurze, blonde Haare gehabt haben und 175 - 180 cm groß gewesen sein. Er trug dunkle Sportbekleidung.

Der Täter wurde wie folgt beschrieben: der Mann soll ca. 165 - 170 cm groß gewesen sein. Er hatte kurze schwarze und nach unten gegelte Haare. Er war ein dunkler Hauttyp (möglicherweise arabischer Herkunft). Auf beiden Wangen waren einzelne Narben (evtl. von Akne) erkennbar. Der Mann hatte dunkelbraune Augen. Er trug eine schwarze Hose sowie eine schwarze Lederjacke (unter der Lederjacke ein helles / weißes Oberteil).

Die Ermittler des Fachkommissariats 1 suchen neben dem Täter noch nach dem unbekannten Helfer als Zeugen sowie nach weiteren Zeugen. Hinweise nimmt die Polizei Hameln unter Tel. 05151/933-222 entgegen.

Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jens Petersen
Telefon: 05151/933-104
E-Mail: [email protected]
http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_hameln_pyrmont_holzminden/

Quelle: POL-HM: Nach sexueller Nötigung: Polizei sucht unbekannten Helfer und weitere Zeugen

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